Förderung für energetische Sanierung


Die Förderung energetischer Sanierung ist komplex – wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten wirklich relevant sind und wie Sie davon profitieren.


Lesezeit: 7 Min.

Fördermittel für energetische Sanierung als Kostenerleichterung

Die Förderung für energetische Sanierung ist entscheidend, wenn es darum geht, die hohen Kosten für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder moderne Heizsysteme abzufedern. Ob private Eigentümer, Kommunen oder Wohnungsunternehmen – wer eine energetische Gebäudesanierung plant, steht vor erheblichen Investitionen. Hier setzen staatliche Programme an: Sie bieten Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und umfassende Fördermittel, die gezielt zur Haussanierung genutzt werden können.

Finanziert werden diese Fördermaßnahmen der energetischen Sanierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).  Während das Ministerium die Förderkriterien und Zielsetzungen festlegt, erfolgt die praktische Umsetzung durch zwei zentrale Stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, etwa bei Dämmung oder Anlagentechnik, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Förderkredite und Zuschüsse bei umfassenderen Sanierungsvorhaben zuständig ist.

Die richtige Förderung beim energetischen Sanieren zu finden ist jedoch nicht leicht, doch mehr lernen lohnt sich: Wer die richtige Förderung für das Sanierungsprojekt kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann mehrere Tausend Euro sparen – egal ob bei Einzelmaßnahmen oder umfassender Gebäudesanierung.
 

Sanierung der Ofenhalle in Selb zum modernen Outlet Center - vorher
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Sanierung der Ofenhalle in Selb zum modernen Outlet Center - nachher
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Zuschuss für energetische Sanierung – Ein Überblick

Fenstertausch im Landgericht Weiden mit LAMILUX Flachdach Fenster FE 3°
Fenstertausch im Landgericht Weiden mit LAMILUX Flachdach Fenster FE 3°

Wer eine energetische Sanierung plant, hat unterschiedliche Ziele. Ebenso vielfältig sind die staatlichen Fördermittel. Ob einzelne Sanierungsmaßnahmen wie der Fenstertausch, die Dämmung der Gebäudehülle oder umfassende Sanierungen hin zum Effizienzhaus: Für viele Vorhaben steht der passende Zuschuss oder zinsgünstige Kredit bereit. Besonders attraktiv sind Bonusprogramme wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), die zusätzliche Fördervorteile eröffnen. Im Folgenden geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fördergelder bei der energetischen Sanierung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann dabei stets von privaten Eigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen beantragt werden. Egal ob Haussanierung, Sanierung im Altbau oder energetische Gebäudesanierung – passende Fördermöglichkeiten stehen für viele Zielgruppen bereit. Voraussetzung ist meist ein Antrag vor Maßnahmenbeginn und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

BAFA-Fördermittel für Wohngebäude – Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Fenster?

Gezielte energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Lüftungstechnik, werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit 15 % Zuschuss gefördert, bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Gebäude. Auch Tageslichtsysteme wie Lichtkuppeln oder Flachdach Fenster sind förderfähig, sofern sie energetisch wirksam sind, etwa durch Wärmeschutzverglasung und luftdichten Einbau. Darunter fallen auch die Tageslichtelemente von LAMILUX. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt der Zuschuss auf 20 %, bei gleichzeitig erhöhter Fördergrenze von 60.000 Euro. Wichtig: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, gemeinsam mit einer Person aus der dena-Expertenliste zum Beispiel einem Energieberater oder qualifizierten Architekten.

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Egal ob Flachdach Fenster, Lichtkuppel, Glasdach oder Lichtband – LAMILUX bietet ein breites Portfolio an Tageslichtsystemen. Mit echter Made-in-Germany-Qualität schaffen sie langlebige Lösungen für das Flachdach kombiniert mit ästhetischem Design.

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BAFA-Zuschüsse für Nichtwohngebäude – Wer hat Anspruch auf BAFA-Förderung?

Für Nichtwohngebäude, wie Büro- oder Verwaltungsgebäude, Schulen oder Gewerbebauten, gelten bei der Förderung von Einzelmaßnahmen über das BAFA grundsätzlich dieselben Fördersätze wie bei Wohngebäuden:

15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Berechnungsgrundlage: Statt pro Wohneinheit bemisst sich die Förderung bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern Nettogrundfläche (NGF). Förderfähig sind Investitionen von bis zu 500 Euro pro m² NGF, mit einer Maximalgrenze von 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Auch hier sind energetisch wirksame Tageslichtsysteme, wie Lichtkuppeln, Flachdach Fenster oder Lichtbänder förderfähig, wenn sie zur Effizienz der Gebäudehülle beitragen. Planung und Antragstellung müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ebenfalls gemeinsam mit einer Person aus der dena-Expertenliste.

Energetisch saniertes Dante-Gymnasium in München
Energetisch saniertes Dante-Gymnasium in München

KfW-Förderung für energetische Sanierung

Bei einer umfassenden Gebäudesanierung zum Effizienzhaus spielt die KfW Förderung energetische Sanierung eine zentrale Rolle. Sie kombiniert zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen – und ermöglicht damit hohe Investitionen bei kalkulierbarer finanzieller Belastung. Ob für private Bauherren, Vermieter oder Unternehmen: Die KfW Sanierung Förderung ist eine der wichtigsten Säulen bei der Planung energetisch optimierter Gebäude.

KfW-Kredit für Wohngebäude - Für was bekommt man KfW-Förderung?

Für die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) zinsgünstige Kredite mit attraktiven Zuschüssen.

Dachsanierung mit dem Modularen Glasdach MS78 von LAMILUX
Dachsanierung mit dem Modularen Glasdach MS78 von LAMILUX

Im Programm 261 sind bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit möglich. Je nach erreichtem Effizienzhausstandard (EH 85 bis EH 40) wird ein Tilgungszuschuss von 5% bis zu 20 % gewährt. Zusätzlich können, je nach Maßnahme, weitere Boni kombiniert werden: 5 % mehr für die Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder der Nachhaltigkeit-Klasse (NH-Klasse), 10 % zusätzlich für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB), also eines besonders ineffizienten Bestandsgebäudes, sowie 15 % mehr für serielle Sanierungen.

Zusätzlich werden Fachplanung und Baubegleitung durch gelistete Energieeffizienz-Experten mit 50 % Zuschuss gefördert, bis zu 10.000 Euro je Vorhaben bei Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben. Auch dieser Antrag muss vor Beginn gestellt und von einem Experten aus der dena-Expertenliste begleitet werden.

KfW Sanierung für Nichtwohngebäude - Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderung?

Für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, wie beispielsweise Büros, Schulen oder Gewerbebauten, bietet die KfW im Programm 263 zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG). Gefördert werden bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF), maximal 10 Millionen Euro pro Projekt respektive Vorhaben. Je nach Effizienzgebäudestandard beträgt der Tilgungszuschuss 5% bis 20 %, mit möglichen Boni: 5 % mehr bei Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder Nachhaltigkeit-Klasse (NH-Klasse) und 10 % zusätzlich bei Sanierung eines Worst-Performance-Buildings (WPB).

In Summe sind also bis zu 35 % der Kreditsumme erlassbar. Auch die Fachplanung und Baubegleitung wird gefördert, heißt: 50 % Zuschuss, von maximal 40.000 Euro pro Vorhaben, anteilig tilgungsfähig über den Kredit. Voraussetzung auch hier: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt und durch eine dena-gelistete Fachperson begleitet werden, also einen Architekten oder Energieberater. 

BEG-Förderung für denkmalgeschützte Gebäude

Auch denkmalgeschützte Gebäude können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden, sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohngebäudebereich. Zwar lassen sich Effizienzhausstandards hier oft nicht vollständig erreichen, doch sind energetisch sinnvolle Maßnahmen dennoch förderfähig, wenn sie vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurden. Der Förderumfang entspricht weitgehend der regulären BEG-Förderung: Einzelmaßnahmen werden über das BAFA, umfassendere Sanierungen über die KfW mit Tilgungszuschuss unterstützt. Zusätzlich sind die Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 Prozent der Kosten förderfähig, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit beziehungsweise 40.000 Euro pro Projekt. Entscheidend ist, dass die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Antragstellung erfolgt und dokumentiert wird.

Ziegeldach einer historischen Industriehalle mit Oberlichtern unter blauem Himmel.

Sanierung im Denkmalschutz

Denkmalgerechte Sanierung ist ein Balanceakt zwischen Erhalt und Moderne. Wie das gelingen kann und welche Rolle Tageslicht dabei spielt, erfahren Sie hier.

Mehr über denkmalgerechte Sanierung erfahren!

Förderstelle

Programm

Für wen?

Was wird gefördert?

Förderumfang

Besonderheiten

BAFA

BEG EM – Einzelmaßnahmen

Wohn-& NichtwohngebäudeMaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Tageslichtsysteme15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %Antrag vor Beginn, durch Energieeffizienz-Experten (dena)

KfW

BEG WG – Wohngebäude (261)

Eigentümern von WohngebäudenUmfassende Sanierung zum EffizienzhausstandardKredit bis 150.000 €/WE, 5–45 % Tilgungszuschuss+50 % Förderung für Planung & Baubegleitung (max. 40.000 €) 

KfW

BEG NWG – Nichtwohngebäude (263)

Kommunen, Unternehmen, freie TrägerUmfassende Sanierung zum EffizienzgebäudeKredit bis 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. €, 10–20 % TilgungszuschussBonus: +5 % (EE/NH), +10 % (WPB), Planung/Baubegleitung bis 40.000 €

KfW + BAFA

BEG – Denkmalschutzregelung

Denkmalgeschützte oder erhaltenswerte BausubstanzDenkmalgerechte Sanierung im Rahmen der MöglichkeitenFörderumfang analog zu BEG WG/NWGAbstimmung mit Denkmalschutzbehörde zwingend vor Antragstellung

Staatliche Förderung von Ländern und Kommunen – Regionale Zuschüsse nutzen

Neben den bundesweiten Förderungen über BAFA und KfW bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an, die energetische Sanierungen finanziell ergänzen, beispielsweise durch zusätzliche Zuschüsse für Dämmung, Heizung, Lüftungssysteme oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP). Allerdings fördert nicht jedes Bundesland gleich umfangreich und manche konzentrieren sich auf bestimmte Zielgruppen oder Gebäudetypen. Auch kommunale Förderungen, wie Stadtteilfonds, Klimaboni oder Modellprojekte, können attraktive Zuschüsse bieten. Sie sind oft an eine Kombination mit den Bundesprogrammen (BEG EM/WG/NWG) geknüpft und erfordern eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Energetische Dachsanierung der Solemar Therme
Energetische Dachsanierung der Solemar Therme

Wer sich einen Überblick über die Fördermittel für Gebäudesanierung verschaffen möchte, findet auf der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine tagesaktuelle Übersicht aller Programme auf Landes- und Kommunalebene. Ein guter erster Anlaufpunkt sind zudem die regionale Energieagentur oder das Umweltamt der Kommune.

Förderungen als Chance für Architekten

Für Architekturbüros bieten energetische Sanierungen nicht nur gestalterische Möglichkeiten, sondern auch wirtschaftliches Potenzial, denn viele Förderprogramme sehen die Leistungen von Architekten ausdrücklich vor. Ob bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG-Förderung oder bei der integralen Planung ganzer Effizienzgebäude über das KfW-Programm 263: Architekten können ihre Expertise direkt einbringen und über förderfähige Honorare davon profitieren.

Voraussetzung ist häufig die Qualifikation als gelisteter Energieeffizienz-Experte nach dena-Standard. Wer diese erfüllt, kann nicht nur beraten und begleiten, sondern auch aktiv antragsrelevante Nachweise erstellen. Auch Modellprojekte bieten Chancen: Hier werden zukunftsweisende Konzepte, zum Beispiel zu Tageslichtnutzung, serieller Sanierung oder nachhaltigem Bauen, mit Fördermitteln, Sichtbarkeit und Referenzwirkung belohnt.

Architekten-Tipps: Wie Sie die Förderung für energetische Sanierung bestens nutzen

  • Informiert bleiben: Halten Sie sich über aktuelle Förderprogramme zum energetischen Sanieren auf dem Laufenden. Regelmäßige Updates über Fördermittel für die Gebäudesanierung und Renovierung sind entscheidend.
  • Frühzeitig planen: Integrieren Sie Förderungen bereits in der Planungsphase. So können Sie sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Mit Experten kooperieren: Arbeiten Sie mit Energieberatern zusammen, um die geeigneten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu identifizieren. Oder bilden Sie sich weiter und werden selbst Experte!
  • Individuell beraten: Jeder Bauherr hat spezifische Bedürfnisse. Passen Sie die Förderstrategien individuell an, um die größtmöglichen Vorteile zu erzielen.
  • Gründlich dokumentieren: Führen Sie eine gründliche Dokumentation aller Maßnahmen. Dies erleichtert den Nachweis und die Beantragung von Fördermitteln.

Hier finden Sie die wichtigsten Bausteine der Förderung für energetische Sanierung im Überblick:
 

Förderbaustein 

Was wird gefördert? 

Förderhöhe (kompakt) 

Wer profitiert? / Voraussetzung 

Fachplanung & Baubegleitung (BEG WG/NWG)

Energetische Hüllkonzepte, Tageslichtintegration, Ausführungsbegleitung 50 % Zuschuss bis 5.000 €/WE bzw. 20.000 € (WG)bis 20.000 € (NWG)Leistungen von Architekten sind förderfähig, wenn sie in der dena-Expertenliste geführt sind. Antrag durch Bauherren.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Erstellung eines energetischen Maßnahmenfahrplans50 % Zuschuss bis 650 € (EFH) / 850 € (MFH)+ 250 € Bonus bei WEG-VorstellungArchitekten mit entsprechender Qualifikation können den iSFP erstellen. Antrag durch Eigentümer.

Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA)

Beratung und Planungsbegleitung bei öffentlichen/gewerblichen Objekten (z. B. Tageslichtsysteme)50 % Zuschuss, max. 4.000 €Honoraranteil fließt an qualifizierte Architekten mit Energieberater-Nachweis. Antrag durch Kommune, Unternehmen oder Träger.

KfW 263 – Komplettsanierung NWG

Sanierung auf Effizienzstandard (inkl. Dach, Fassade, Technik, Tageslicht)Kredit bis 2.000 €/m² NGFTilgungszuschuss bis 35 %Architekten übernehmen integrale Planung, Nachweise und Baubegleitung, diese Leistungen sind direkt förderfähig.

Fachplanung/Baubegleitung im KfW 263-Kredit

Planung und Umsetzungsbegleitung energetischer Maßnahmen10 €/m² NGF, max. 40.000 €davon 50 % tilgungsfähigPlanungskosten im Kredit integriert, Architektenleistungen über Projektbudget förderfähig.

Modellprojekte & Wettbewerbe

Serielle Sanierung, nachhaltige Lichtkonzepte, PilotprojekteProjektabhängig oft kombiniert mit BAFA/KfWFördermittel, Referenzwirkung & Sichtbarkeit für Büros mit innovativen Konzepten. Bewerbung erforderlich.

Wichtiger Hinweis der Redaktion: 
Die im Artikel genannten Informationen und Förderkonditionen entsprechen dem Stand Juli 2025. Da sich Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), derzeit sehr dynamisch entwickeln, ist es unerlässlich, sich vor jeder Planung tagesaktuell zu informieren. Die Bundesregierung hat bereits weitreichende Änderungen angekündigt, die kurz- oder mittelfristig in Kraft treten können. Eine verlässliche und stets aktualisierte Übersicht bietet die Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de