Sanierung im Denkmalschutz


Wie gelingt Denkmalsanierung, ohne den Charakter historischer Gebäude zu verlieren? Annette Liebeskind von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erläutert Chancen, Herausforderungen und nachhaltige Lösungen im Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz.


Lesezeit: 7 Min.

Denkmalgerechte Sanierung wichtiger denn je

„Wenn Mauern erzählen könnten!“, sagt Annette Liebeskind, Leiterin der Abteilung Denkmalförderung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), als wir sie zur Denkmalsanierung befragen. Die Rede ist von historischen Gebäuden, welche heute oft unter Denkmalschutz stehen. „Der über Jahrzehnte oder Jahrhunderte gewachsene Zustand macht sie besonders ausdrucksstark entweder, weil sie eine Bauepoche sehr anschaulich zeigen, oder, weil sie in ihrem immer wieder erweiterten Zustand viel berichten können. Sie sind in der Regel mit handwerklichem Stolz und einige auch mit künstlerischem Anspruch erschaffen“, schwärmt Liebeskind. Doch täglich gehen Denkmale durch Unachtsamkeit, zweifelhafte Gewinnversprechen oder Wetterereignisse verloren, ihr Bestand wird unwiederbringlich seltener und auch wertvoller: „Daher verdienen diese Gebäude alle unsere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.“ 

Dieser Appell macht deutlich: Die denkmalgerechte Sanierung wird immer wichtiger und dient zum Erhalt jahrelanger Baukultur. Gemeinsam mit Annette Liebeskind werfen wir deshalb einen Blick hinter die Fassaden historischer Gebäude, sprechen über Herausforderungen und Chancen der Sanierung im Denkmalschutz, wie moderne Tageslichtsysteme und Dachlösungen integriert werden können und darüber, welche Rolle diese Gebäude künftig für den Klimaschutz spielen. 

Dachsanierung der Alten Brauerei im historischen Eisenach mit LAMILUX Lichtband B
Dachsanierung der Alten Brauerei im historischen Eisenach mit LAMILUX Lichtband B

Denkmalschutz - eine Definition

Was genau versteht man eigentlich unter Denkmalschutz: „Denkmalschutz bedeutet, dass Bauwerke, Technik, Gärten und Parkanlagen, die eine besondere Bedeutung für die Identität und Entwicklung einer Gesellschaft haben und daher im öffentlichen Interesse stehen unter Schutz gestellt werden“, so Annette Liebeskind. Denkmale müssen bestimmten Anforderungen und Kriterien genügen, die sich in allen Bundesländern ähneln, aber doch zuweilen Unterschiede aufweisen, da Denkmalschutz als Kulturdisziplin in der Hoheit der Länder liegt. So hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Dort kann nachgelesen werden, aus welchen Gründen Denkmale als solche ausgewiesen werden.

Tageslicht für die denkmalgeschützte Paulus-Kirche dank Flachdach Fenster FE
Tageslicht für die denkmalgeschützte Paulus-Kirche dank Flachdach Fenster FE

„Denkmale können auf Grund ihres geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werts unter Schutz gestellt werden. Aber genauso, weil sie städtebaulich, volkskundlich oder technikgeschichtlich bedeutsam sind“, erklärt Liebeskind. Laut Gesetz unterliegen sie deshalb einer Erhaltungspflicht: „Sollte sich der Eigentümer nicht für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes einsetzen, können Bußgelder verhängt, oder sogar Erhaltungsmaßnahmen von öffentlicher Hand zulasten des Eigentümers ergriffen werden“, so Liebeskind. Rein rechtlich gesehen genießen sie zudem Umgebungsschutz: „Das bedeutet, dass sie im Sinne der langfristigen Erhaltung zu pflegen und möglichst unverändert in ihrer denkmalrelevanten Substanz zu erhalten sind.“ Die denkmalgerechte Sanierung ist demnach wichtig aber auch höchst sensibel. Im Falle von Umnutzung oder Bau- und Sanierungsarbeiten gibt es deshalb auch Ausnahmen von den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), heißt konkret: Denkmale sind von den Auflagen ausgenommen.

Sanierung denkmalgeschützter Häuser - Chancen und Herausforderungen

Denkmalgerecht saniertes Schultheiss Quartier in Berlin
Denkmalgerecht saniertes Schultheiss Quartier in Berlin

Alles Materielle unterliegt dem Verfall, wenn es nicht repariert und gepflegt wird. Insofern ist die Baupflege der beste Garant für einen langfristigen Erhalt des Gebäudes, denn Anforderungen und Nutzungen ändern sich ständig und aus diesem Grund gibt es auch immer einen Anpassungsbedarf: „Um Denkmale erhalten zu können, ist eine denkmalgerechte Nutzung wichtig und die Denkmalsanierung ist nicht zu vermeiden“, erklärt Annette Liebeskind. Und weiter: „Sanierung im Denkmalschutz ist immer dann erforderlich, wenn keine rechtzeitigen Pflegemaßnahmen ergriffen wurden, ein plötzlicher Schadensfall eingetreten ist, zum Beispiel durch Wetterereignisse, oder die Nutzung angepasst werden soll.“

Laut Liebeskind sind alle Maßnahmen am Denkmal in der Regel mit den unteren Denkmalbehörden, also Landratsämtern, kreisfreien Gemeinden oder Städten abzustimmen und bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, Zustimmung oder Genehmigung: „Diese sind erforderlich, damit bei einer Sanierung historischer Gebäude die richtigen Materialien und Techniken zum Einsatz kommen, um zukünftige Bauschäden nach Möglichkeit auszuschließen und um sicherstellen zu können, dass nicht die für das Denkmal aussagekräftigsten Bereiche verloren gehen. Das heißt, dass die Eingriffe auf das notwendige Maß reduziert bleiben“, erklärt Liebeskind.

Planung und Förderung der Sanierung historischer Gebäude

Aus diesem Grund ist es sinnvoll einen denkmalerfahrenen Planer, Architekten oder Handwerker mit der vorherigen Begutachtung zu beauftragen. „Teilweise sind vorangehende Gutachten zum Umfang der Bauschäden wie dem Zustand des Holzes oder auch der Baugeschichte erforderlich, um zu erkennen, welche Bauteile denkmalrelevant sind und wo großzügiger vorgegangenen werden darf“, so Liebeskind. Doch genau daran liegen laut ihr auch oft die größten Herausforderungen bei der Sanierung im Denkmalschutz: Früheres handwerkliches und materialwissenschaftliches Wissen ist heutzutage rar, genauso wie damals übliche Bautechniken und Materialien wie beispielsweise Kalk, Fachwerk, Lehmbau oder Naturstein.

Das lässt wiederum auch die Baukosten steigen. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe öffentlicher Förderprogramme, welche Eigentümern von denkmalgeschützten Häusern zur Verfügung stehen, abgestuft von der EU, über den Bund und die Länder bis hin zu den Kommunen. Dabei hat jede Förderinstitution ihre eigenen Anforderungen, die es zu erfüllen gibt. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet finanzielle Hilfe über Antragsverfahren mit dem Ziel die Eigenmittel des Denkmalverantwortlichen so aufzustocken, dass sinnvolle Erhaltungsmaßnahmen finanziert werden können. Sollten sich Eigentümer nicht sicher sein, welche Sanierungsmaßnahmen zulässig und welche verboten sind, geben die bereits erwähnten Denkmalschutzgesetze darüber Auskunft:

Glasdach PR60 über den denkmalgeschützten Dachbalken der Leibniz-Universität
Glasdach PR60 über den denkmalgeschützten Dachbalken der Leibniz-Universität

„Viel hängt vom einzelnen Denkmal ab, seinem Zustand und dem, was man plant, ob die neue Nutzung mit dem Denkmal vereinbar ist“, erklärt Liebeskind. Der Abbruch und die Vernichtung von Denkmalsubstanz ist jedoch in der Regel verboten und der Umgebungsschutz zu respektieren.

Denkmalsanierung des Dachs mit Tageslicht

Besondere Anforderungen bestehen bei der denkmalgerechten Sanierung von Dächern: "Erhalt der Dachgeometrie, Konstruktion, Gestaltung mit Aufbauten wie Gauben sowie das historische Deckungsmaterial sind zu berücksichtigen“, erklärt Liebeskind. Ebenso sind die Ausbildungen von Mauerkronen, die Lage der Dachrinnen und der Übergang von Mauer zu Dach besonders wichtig. Laut Liebeskind sind historische Dachstühle oft jahrhundertealt und sollten mit Sorgfalt repariert werden: „Handwerklichen Reparaturen ist unserer Erfahrung nach der Vorzug vor ergänzenden ingenieurtechnischen Lösungen zu geben. Besonders freuen wir uns, wenn Bauherren den Mut haben, ihr Dach entgegen aller Gewährleistungseinschränkungen reparieren zu lassen und nicht komplett neu einzudecken.

Glasdach PR60 des Schultheiss Quartiers für mehr Tageslicht und Sicherheit
Glasdach PR60 des Schultheiss Quartiers für mehr Tageslicht und Sicherheit

Die Ästhetik ist ein wichtiger Faktor bei Dächern und Dachlandschaften“, so Annette Liebeskind. Aus diesem Grund ist auch besondere Vorsicht bei der Integration von Tageslichtsystemen geboten. Laut Liebeskind sollte bei der Denkmalsanierung am Dach die historische Konstruktion, eine ausgewogene Gestaltung und vorhandene Symmetrien berücksichtigt werden: „Neues sollte sich dem historisch Gewachsenen unterordnen“. Sie weiß, dass nicht alle historischen Dachstühle für eine Nutzung geeignet sind. Aktuelle Tageslichtsysteme wie die der Firma LAMILUX können jedoch getrost dort integriert werden, wo die Nutzung es erfordert und diese dort nicht mit historischen Dachbelichtungen wie Gauben konkurrieren. „Die vielfältigen Tageslichtlösungen und Produkte, die es heutzutage gibt, bieten neue Möglichkeiten bei der Sanierung im Denkmalschutz und lassen angemessene Gestaltungen zu, ob als ruhiges Lichtband im First oder im unteren Dachbereich, oder als ausgeklügelte Lichtführungskonstruktionen, die in ansonsten unbelichtete Bereiche Tageslicht lenken. Klug eingesetzt können sie Nutzungsänderungen erleichtern und Eingriffe minimieren“, so Annette Liebeskind, Leiterin Denkmalförderung DSD.  

Unsere Tageslichtsysteme

Egal ob Flachdach Fenster, Lichtkuppel, Glasdach oder Lichtband – LAMILUX bietet ein breites Portfolio an Tageslichtsystemen. Mit echter Made-in-Germany-Qualität schaffen sie langlebige Lösungen für das Flachdach kombiniert mit ästhetischem Design.

Jetzt Tageslichtsysteme kennenlernen!

Klimawandel, Denkmalschutz und Sanierung

Auch Nachhaltigkeit sollte nicht vergessen werden. Die LAMILUX Tageslichtsysteme tragen hier erheblich zu einer gesteigerten Energieeffizienz der Denkmalimmobilie bei. Ein positiver Aspekt, denn laut Annette Liebeskind verändert sich die Rolle des Denkmalschutzes immer mehr: „Es wird Zeit, dass Denkmale mit ihrem Vorbildcharakter hinsichtlich der Fragen zu nachhaltigem und zirkulärem Bauen anerkannt und wahrgenommen werden. Man kann an ihnen historische Prinzipien der Ressourcenschonung und Energieeffizienz erforschen, sowie der Frage nachgehen, welche Materialien unter welchen Bedingungen langfristig stabil sind und welche sich als Umweltgifte entpuppen.“
 

Energieeffizientes Glasdach PR60 für die Umnutzung der historischen Ofenhalle Selb
Energieeffizientes Glasdach PR60 für die Umnutzung der historischen Ofenhalle Selb

Ihrer Meinung nach können an historischen Gebäuden Strategien erforscht werden, wie man konstruktiv regionalen klimatischen Herausforderungen begegnen kann, um den Technikeinsatz, auf den wir nicht verzichten wollen, zumindest zu reduzieren. Zudem sollte, nach Einschätzungen von Annette Liebeskind, zukünftig eine echte Ökobilanzierung über den „Lebenszyklus“ hinweg für jedes Bauvorhaben erfolgen, von der Ressourcengewinnung über Transport, Bau, Nutzungsphase bis zum Abbruch. Sie ist sich sicher, dass in einem solchen Vergleich Bestandsgebäude in der energetischen und klimatischen Betrachtung deutlich besser abschneiden würden als Ersatzneubauten, weil heute oft nur die Nutzungsphase bewertet wird. „Denkmalschutz ist daher in vielen Fälle synonym für Klimaschutz“, so Liebeskind. Und weiter: „Wenn man den Bestand erhält und sensibel weiterentwickelt, spart man Ressourcen, minimiert den Flächenverbrauch auch für Abfalldeponien, erhält Werte für die Zukunft und beschäftigt das regionale Handwerk.“

Für die Zukunft historischer Gebäude wünscht sie sich zudem, dass mehr Menschen den Wert und das Potenzial denkmalgeschützter Gebäude erkennen und dahingehend ein bisschen mehr Gelassenheit aufbringen, denn ihrer Meinung nach muss nicht sofort der Abbruch erfolgen, wenn keine direkte Nutzung im Raum steht: „Man darf den nachfolgenden Generationen durchaus Kreativität für neue Nutzungskonzepte zutrauen.“

Lebenszyklus einer Immobilie 

Wie nachhaltig ist ein Gebäude wirklich? Die Antwort liegt im Blick auf seinen gesamten Lebenszyklus – von der Planung bis zum Rückbau. Warum jede Phase zählt, zeigen wir in diesem Artikel.

Mehr über den Lebenszyklus lernen!